18.06.1925

Lichtscheue Personen am Riederwald

Der Vorstand gibt am 18. Juni 1925 in einer Bekanntmachung Empfehlungen und Hinweise für die Nutzung des Riederwaldplatzes, da er "die Wahrnehmung machen musste, dass sich auf dem Riederwaldplatze Zustände herausgebildet haben, denen unter allen Umständen sofort entgegen gesteuert werden muss." Dabei wird auch die Mitgliedschaft in die Pflicht genommen: Unter Punkt 4 heißt es: "Jedes Mitglied ist berechtigt, von den Platzbesuchern einen Ausweis über ihre Mitgliedschaft zu verlangen, falls Zweifel an deren Zugehörigkeit zum Verein berechtigt erscheinen. Wir bitten alle Mitglieder, in jedem Zweifelsfalle recht ausgiebig von diesem Rechte Gebrauch zu machen." Punkt 6 fordert: "Wir bitten sämtliche Mitglieder, ihr Augenmerk ganz besonders auf das Auftauchen lichtscheuer oder verdächtiger Personen zu richten, deren Entfernung vom Platze sofort und mit allen rechtmässigen Mitteln zu bewirken ist."